Damit Ihre Krankenkasse einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie gewährt, muss eine "krankheitswertige Störung" vorliegen, in diesem Fall also eine psychische Erkrankung.
Vor der 2. Einheit ist es notwendig, eine ärztliche Bestätigung bei Allgemeinmediziner*in oder Psychiater*in einzuholen.
Die ersten 10 Einheiten können ohne Bewilligung durch den Versicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Der Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Einheiten muss vor der 10. Einheit gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeut*in ausgefüllt und eingereicht werden.