Vorgangsweise beim Antrag auf Teilkostenrückerstattung

Damit Ihre Krankenkasse einen Kostenzuschuss zur Psychotherapie gewährt, muss eine "krankheitswertige Störung" vorliegen, in diesem Fall also eine psychische Erkrankung.

Vor der 2. Einheit ist es notwendig, eine ärztliche Bestätigung bei Allgemeinmediziner*in oder Psychiater*in einzuholen.

Die ersten 10 Einheiten können ohne Bewilligung durch den Versicherungsträger in Anspruch genommen werden.

Der Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Einheiten muss vor der 10. Einheit gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeut*in ausgefüllt und eingereicht werden.

Vor der 2. Einheit

Ärztliche Bestätigung einholen

Vor der 2. Einheit ist es notwendig, eine ärztliche Bestätigung bei Allgemeinmediziner*in oder Psychiater*in einzuholen.

Bestätigungsformular Beispiel

Laufend / gesammelt

Rechnungen einreichen

Mit den einzelnen Rechnungen bzw. wenn gewünscht als Sammelrechnung (nach 5 Einheiten) und der Arztbestätigung kann der Patient bei der Kasse einreichen

Vor der 10. Einheit

Bewilligung weiterer Einheiten

Der Antrag für die Bewilligung, die ab der 10. Einheit notwendig ist, kann jederzeit ab Ausstellung durch die Psychotherapeutin zusammen mit der Arztbestätigung an die jeweilige Krankenkasse gesendet werden.

Antrag zur ÖGK